Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Hausordnung: Esszimmer Freising
1. Anbieterinformationen und Geltungsbereich
Vertragspartner für alle Leistungen ist: Steffen Schütze Alte Poststraße 38 85356 Freising (nachfolgend „Vermieter“ oder „Anbieter“ genannt).
Das Mietobjekt („Esszimmer Freising“) befindet sich in der Oberen Hauptstraße 56, 85354 Freising.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Leistungen des Anbieters, insbesondere für die Raummiete zur Durchführung privater Feierlichkeiten, Business-Events (Tagungen, Workshops, Seminare), Kochkurse sowie sonstige kulinarische Veranstaltungen.
Kontaktdaten:
• E-Mail: info@esszimmer-freising.de
• Telefon: +49 179/2949184
2. Vertragsschluss und Buchungsmodalitäten
Ein Vertrag kommt erst durch die beiderseitige Unterzeichnung des Mietvertrages bzw. der Auftragsbestätigung zustande. Die Rücksendung des unterzeichneten Dokuments kann auch auf elektronischem Weg (E-Mail) erfolgen; eine entsprechende Zusage per E-Mail steht einer eigenhändigen Unterschrift gleich.
Der Mieter versichert, im eigenen Namen zu handeln und nicht im Auftrag Dritter tätig zu sein. Eine Untervermietung oder Überlassung der Räumlichkeiten an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Vermieters untersagt.
3. Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Vertrag/ Angebot individuell vereinbarten Preise.
4. Stornierungsbedingungen
Im Falle eines Rücktritts durch den Mieter/Kunden fallen Stornierungskosten gemäß den folgenden Tabellen an. Der Rücktritt muss schriftlich (E-Mail ausreichend) erklärt werden.
4.1 Raummiete (Privat- & Business-Events) & Kochkurse und Kulinarik-Events
Zeitpunkt des Rücktritts
Stornogebühr (bezogen auf den Gesamtpreis)
Bis 28 Tage vor dem Event 0 %
13 bis 7 Tage vor dem Event 50 %
Ab 6 Tage vor dem Event 100 %
Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den anfallenden Gebühren verrechnet.
5. Teilnehmerzahl und Leistungsänderungen
Die bei Buchung angegebene Teilnehmerzahl ist als verbindliche Grundlage für die Kalkulation anzusehen.
• Änderungen der Personenanzahl müssen dem Anbieter spätestens 8 Werktage (Montag bis Samstag) vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.
• Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung des Anbieters und führt zu einer Anpassung der Kosten.
6. Hausordnung und Nutzungsregeln
Das Mietobjekt bietet auf ca. 90 qm Platz für maximal 50 Personen (davon maximal 36 Sitzplätze). Zur Sicherung eines geordneten Betriebs und zur Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft sind folgende Regeln strikt einzuhalten:
• Rauchverbot: In allen Räumlichkeiten besteht ein absolutes Rauchverbot.
• Lärmschutz: Ab 22:00 Uhr gilt die gesetzliche Nachtruhe. Musik und Gespräche sind auf strikte Zimmerlautstärke zu reduzieren. Es darf ausschließlich die im Objekt vorhandene Musikbox auf Lautstärke 9 genutzt werden
• Innenhof: Die Nutzung des Innenhofs ist nur bis 22:00 Uhr gestattet. Nach dieser Zeit ist die Tür zum Innenhof zu verschließen und der Schlüssel abzuziehen.
• Außenbereich: Ab 23:00 Uhr dürfen keine Getränke mehr in den öffentlichen Außenbereich (vor die Tür) mitgenommen werden.
• Technik & Dekoration: Nägel sind strickt verboten, Klebeband oder andere Befestigungsmaterialien dürfen nur da angebracht werden wo Sie rückstandslos zu entfernen sind, bei entstandenen Schäden übernimmt der Mieter, die kosten des Schadens. Es darf ausschließlich die im Objekt vorhandene Musikbox genutzt werden. Die Verwendung von Konfettikanonen, Feuerwerkskörpern oder offenem Feuer ist streng untersagt.
• Zutrittsrecht: Der Vermieter oder von ihm beauftragte Personen sind jederzeit berechtigt, die Räumlichkeiten zur Kontrolle der vertragsgemäßen Nutzung zu betreten. Bei erheblichen Verstößen kann die Veranstaltung sofort abgebrochen werden.
7. Haftung und Pflichten des Mieters
Der Mieter trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung.
• Haftung des Mieters: Der Mieter haftet für alle Personen- und Sachschäden (insbesondere an Einrichtung, Küchentechnik und Multimedia-Ausstattung), die durch ihn, seine Gäste oder Mitarbeiter verursacht werden.
• Haftung des Vermieters: Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für eingebrachte Gegenstände, Garderobe oder Wertsachen wird ausgeschlossen.
• GEMA & Jugendschutz: Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung des Jugendschutzes sowie für die Anmeldung und Gebührenabführung bei der GEMA. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere der GEMA, im Rahmen einer Freistellungserklärung vollumfänglich frei.
8. Verwendung von Bildmaterial
Der Anbieter ist berechtigt, während der Veranstaltungen Bild- und Videoaufnahmen zu erstellen und diese für eigene Werbezwecke (z. B. Website, Social Media) zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht vorab ausdrücklich schriftlich widersprochen hat.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Hausordnung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften des BGB.